FAQ zum LRS-Konzept der Gesamtschule Schermbeck

Was versteht man unter einer LRS?

Bei einer Lese- und Rechtschreib-Schwäche (LRS) gemäß LRS-Erlass (RdErl. D. Kultus-ministeriums v. 19.07.1991) handelt es sich um eine temporäre Entwicklungsverzögerung in den Bereichen Lesen und/oder Rechtschreiben.

Wie wird an der GE Schermbeck eine LRS diagnostiziert? / Was ist die HSP?

Seit dem Schuljahr 2024/25 wird an der GE Schermbeck zu Beginn in Jg. 5 die Hamburger Schreibprobe (HSP) (Testheft für die Jg. 4-5) durchgeführt. Bei diesem Test handelt es sich um ein seit ca. 30 Jahren renommiertes und kontinuierlich evaluiertes Testverfahren mit Vergleichswerten hinsichtlich verschiedener Altersgruppen und Schulformen, das auch von Ärzt*innen und Kinderpsycholog*innen zur Diagnostik einer LRS verwendet wird.

Wann wird an der GE Schermbeck eine LRS diagnostiziert?

Getestet werden einmalig alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 ca. 3 Wochen nach Schulstart an der GE Schermbeck mit der Hamburger Schreibprobe (HSP). Eine jahrgangsstufenübergreifende schulinterne Diagnose erfolgt daher ausschließlich in Jg. 5. Ausnahmen bilden Schülerinnen und Schüler aus Jg. 5-8, die während des laufenden Schuljahres zugezogen sind. Diese werden schnellstmöglich im laufenden Schuljahr nachgetestet.

Folgend werden nur noch alle Schülerinnen und Schüler einmal im Jahr getestet, die in Jg. 5 durch die Testung mittels der Hamburger Schreibprobe eine LRS bescheinigt bekommen haben und im Rahmen des schulinternen Förderkonzeptes im LRT (= Lese- und Rechtschreib-Training) gefördert werden. Die weiteren Tests erfolgen am Ende von Jg. 5, 6, 7 und 8 in dem jeweiligen Förderkurs LRT. In begründeten Einzelfällen auch noch in Jg. 9 und 10.

Wer wird mit der Hamburger Schreibprobe (HSP) getestet?

Getestet werden einmalig alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 ca. 3 Wochen nach Schulstart an der GE Schermbeck. Gegen Ende eines jeden Schuljahres werden ausschließlich die Schülerinnen und Schüler getestet, bei denen in Jg. 5 durch die Hamburger Schreibprobe (HSP) eine LRS diagnostiziert worden ist und die im schuleigenen Förderkurs LRT (= Lese- und Rechtschreibtraining) in Jg. 5/6 oder Jg. 7-10 gefördert werden.

Wie erfahren die Erziehungsberechtigten von den Testergebnissen der Hamburger Schreibprobe (HSP)?

Getestet werden einmalig alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 ca. 3 Wochen nach Schulstart an der GE Schermbeck. Liegen die Ergebnisse unter dem von der HSP vorgegebenen Schwellenwert, d. h. unter dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe, werden die Erziehungsberechtigten per Brief schriftlich darüber informiert. Eine weitere Information über die Ergebnisse erfolgt am ersten Elternsprechtag in Jg. 5. Grundsätzlich haben alle Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ab dem ersten Elternsprechtag die Ergebnisse ihres Kindes bei der Klassenleitung, der Fachlehrkraft Deutsch oder der LRS-Beauftragten zu erfragen. Auch über die Ergebnisse eventueller Folgetestungen werden die Erziehungsberechtigten schriftlich per Brief informiert. Dieser wird von den Klassenleitungen am Ende des Schuljahres mit dem Zeugnis ausgehändigt.

Mein Kind hat bereits die Diagnose LRS in der Grundschule erhalten, was passiert jetzt?

Schon im Vorfeld des Anmeldeverfahrens für den neuen Jg. 5 erfolgt eine Abfrage bereits durchgeführter Testungen u. a. bzgl. einer LRS aus der Grundschulzeit. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, vorliegende Testungen und Gutachten mit der Anmeldung einzureichen. In der Regel erfolgt ab Beginn des 5. Schuljahres dann die Gewährung eines individuellen Nachteilsausgleichs und / oder eine zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung bei der Ermittlung der Gesamtleistung in schriftlichen Leistungsmessungen auf der Grundlage des mit der Anmeldung eingereichten Gutachtens/Testergebnisses.

Welche Fördermöglichkeiten bietet die GE Schermbeck bei einer LRS?

In Jg. 5 ist die Deutsch-plus-Stunde regulärer Bestandteil der Stundentafel im ersten Halbjahr. Diese Stunde dient als Förderstunde für alle Schülerinnen und Schüler und beinhaltet die Wiederholung der aus der Grundschule bereits bekannten Rechtschreibstrategien nach der FRESCH-Methode: Silben schwingen, Wörter verlängern, Wörter ableiten und Merkwörter lernen.

Im zweiten Halbjahr von Jg. 5 tritt an die Stelle der Deutsch-plus-Stunde (sowie an die Stelle der Förderstunde im Fach Englisch) ein zweistündiges Förder-/Forderband. Eine Doppelstunde pro Woche findet dann der Förderkurs LRT (Lese- und Rechtschreib-Training) statt. Alle Schülerinnen und Schüler, die im ersten Halbjahr durch die Testung mittels der HSP eine LRS bescheinigt bekommen haben, werden diesem Förderkurs automatisch zugewiesen. Sollte bei der Testung am Ende von Jg. 6 erneut festgestellt werden, dass die LRS noch nicht behoben werden konnte, besteht in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, den Nachteilsausgleich fortzuführen. Die Teilnahme an der schulinternen Förderung ist parallel dazu fortzusetzen. Der Förderkurs LRT für die Jg. 7-10 findet nun allerdings außerhalb des regulären Unterrichts an einem Nachmittag statt, da gemäß LRS-Erlass (RdErl. D. Kultusministeriums v. 19.07.1991) eine Förderung nur in den Jg. 5 und 6 im Rahmen der regulären Stundentafel erfolgen darf. Grund dafür ist die Annahme, dass sich dann die Lese- und Rechtschreibkompetenzen dem Standardniveau der Altersstufe angepasst haben sollten.

Kann ich mein Kind auch schulextern im Bereich LRS fördern lassen?

Grundsätzlich ja. Die Förderung muss allerdings schriftlich durch eine/n zertifizierte/n LRS-Therapeut/in bescheinigt werden. Am Ende des Halbjahres sind die Erziehungsberechtigten ebenfalls verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis über die Anzahl der tatsächlich besuchten Förderstunden zu erbringen. Aus diesem soll eine kontinuierliche Förderung über den gesamten Zeitraum hinweg hervorgehen. Punktuelle Förderungen, wie z.B. einmal im Block im Quartal, sind nicht im Sinne der kontinuierlichen Förderung angelegt und daher auch nicht zielführend. Ferner verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, eine jährliche Testung ihrer Kinder zu veranlassen, und die Ergebnisse der Schule zur Überprüfung einer Fortführung, Modifizierung oder Aufhebung der Ausgleichsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Ausgleichsmöglichkeiten“?

Der Schule stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, Schülerinnen und Schülern mit einer LRS ihre individuellen Nachteile auszugleichen und ihnen Zeit zu geben, ihre Rechtschreibkompetenzen sukzessive zu erweitern, ohne dabei Leistungsdruck und Prüfungsängste zu entwickeln. Unter den Begriff fällt daher der Nachteilsausgleich (NTA) und eine zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen.

Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)?

Ein Nachteilsausgleich stellt eine Form der Unterstützung für Ihr Kind bei Leistungsüberprüfungen dar. Er kann z. B. eine Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten, das Vorlesen von Aufgabenstellungen oder eine optische Anpassung (z. B. Vergrößerung des Zeilenabstandes, serifenfreie Schrift) von Arbeitsblättern und/oder Prüfungsaufgaben umfassen. Auch eine Kombination von mehreren Maßnahmen ist möglich. Diese werden individuell an die Bedürfnisse der Kinder angepasst.

Das Ziel eines solchen Nachteilsausgleichs ist es, dass Ihr Kind in Ruhe und ohne Druck die noch nicht ausgereiften Rechtschreib- und Lesekompetenzen entwickeln kann und bei Leistungsüberprüfungen dadurch keine Nachteile in der Benotung entstehen.

Wann und wie lange wird ein NTA gewährt?

Ein Nachteilsausgleich wird immer dann gewährt, wenn eine diagnostizierte LRS vorliegt. Liegen die Testergebnisse unter dem von der HSP vorgegebenen Schwellenwert, liegt eine LRS vor. Mit der Information über das Ergebnis der HSP geht den Erziehungsberechtigten dann auch ein Antrag auf Gewährung von Ausgleichsmöglichkeiten zu. Entscheiden sich die Erziehungsberechtigten für die Beantragung von Ausgleichsmöglichkeiten, muss das unterschriebene Formular über die Klassenleitung an die LRS-Beauftragte weitergeleitet werden. Diese erstellt dann auf der Grundlage der Testergebnisse der HSP sowie nach Rücksprache mit der Klassenleitung und den Fachlehrkräften einen individuellen NTA und / oder einen Vorschlag zur zurückhaltenden Gewichtung der Rechtschreibleistung bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen, der abschließend von dem Schulleiter genehmigt werden muss. Nach Genehmigung sind die Maßnahmen dann bis zum Ende des laufenden Schuljahres - bis zur nächsten Testung mittels HSP - gültig. Einher mit dem Antrag und der Gewährung von Ausgleichsmöglichkeiten geht die Verpflichtung, an der schulinternen Förderung in dem entsprechenden Jahrgang teilzunehmen oder alternativ eine externe Förderung zu durchlaufen.

Kann ein Nachteilsausgleich (NTA) aufgehoben werden?

Ja. Da es sich bei einer LRS im Regelfall um eine temporäre Entwicklungsverzögerung handelt, sollte das Ziel darin bestehen, diese durch die entsprechende schulinterne Förderung in den Jahrgängen 5 und 6 auszugleichen. Ergibt eine der Folgetestungen mittels HSP eine Verbesserung der Rechtschreibkompetenzen, sodass das Ergebnis über dem von der HSP vorgegebenen Schwellenwert liegt, wird der NTA nach Rücksprache mit allen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen in der Zeugniskonferenz sowie final mit dem Schulleiter aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten erhalten darüber eine schriftliche Information per Brief, die mit dem Abschlusszeugnis des jeweiligen Jahrgangs ausgehändigt wird. Ferner besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit für die Erziehungsberechtigten, den Nachteilsausgleich aufheben zu lassen. Ein entsprechendes Formular kann über die Klassenleitung oder direkt bei der LRS-Beauftragten erfragt werden. Aber: Wird ein NTA einmal aufgehoben, kann er nachfolgend nicht wieder neu beantragt bzw. erstellt werden.

Ist der Förderkurs LRT in Jg. 5/6 und 7-10 verpflichtend?

Ja. In den Jg. 5 und 6 ist der Förderkurs LRT Bestandteil der regulären Stundentafel. Schülerinnen und Schüler mit einer diagnostizierten LRS werden diesem automatisch zugewiesen. Ebenso ist die Teilnahme an dem Forderkurs LRT in den Jg. 7-10 verpflichtend, solange von Seiten der Schule Ausgleichsmöglichkeiten gewährt werden.

Erscheint die „Diagnose“ LRS auf dem Zeugnis?

Nein. Lediglich die Förderung im Bereich des Lesens und Rechtschreibens (Teilnahme an dem Förderkurs LRT) wird auf dem Zeugnis vermerkt.

Was bedeutet eine „zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung“?

Eine „zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung“ gemäß LRS-Erlass (RdErl. D. Kultus-ministeriums v. 19.07.1991) bedeutet, dass die Rechtschreibleistung innerhalb der Darstellungsleistung bei allen schriftlichen Leistungsüberprüfungen nicht oder nur teilweise bewertet wird. In der Regel handelt es sich hierbei im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl allerdings um eine geringe Anzahl an Punkten. Die Bewertung von Grammatik und Zeichensetzung bleiben dabei unberührt. Mit dieser Maßnahme soll der Entstehung von Ängsten in Bezug auf Leistungsmessung und/oder Notendruck sowie der Ausprägung von Abwehrhaltungen in Bezug auf Leistungsüberprüfungen entgegengewirkt werden.

Warum zählt die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung nicht zum NTA?

Mit der zurückhaltenden Gewichtung der Rechtschreibleistung bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen soll der Entstehung von Ängsten in Bezug auf Leistungsmessung und/oder Notendruck sowie der Ausprägung von Abwehrhaltungen in Bezug auf Leistungsüberprüfungen entgegengewirkt werden. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei NICHT um einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche sind im Gegensatz (z. B. ein spezieller Stift, eine Lesehilfe, eine Zeitzugabe etc.), um diagnostizierte Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit bei Leistungsüberprüfungen herzustellen. Die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen darf laut LRS-Erlass längstens bis zum Ende des 8. Schuljahres gewährt werden und im Gegensatz zu einem Nachteilsausgleich muss diese gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2023 auf dem Zeugnis vermerkt werden.

Wie kann ich mein Kind zu Hause unterstützen?

Die häusliche Unterstützung der Heranwachsenden ist heutzutage von größerer Bedeutung als noch vor einigen Jahren. Informieren Sie sich dazu gerne bei der Klassenleitung, den Fachlehrkräften für das Fach Deutsch oder direkt bei der LRS-Beauftragten (sandra.czechleba@190317.nrw.schule).

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Thema LRS wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an die LRS-Beauftragte Sandra Czechleba: (sandra.czechleba@190317.nrw.schule)