Schulordnung
Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders
in der Schule als Lern- und Lebensort
Diese Vereinbarung besteht aus folgenden grundlegenden Verpflichtungen und der Hausordnung.
Als Schüler verpflichte ich mich,
• allen Mitgliedern der Schulgemeinde mit Respekt und Toleranz zu begegnen,
• mich so zu verhalten, dass alle ohne Angst in der Schule lernen und arbeiten können,
• im Rahmen meiner Möglichkeiten aktiv den Unterricht mitzugestalten,
• meine Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig zu erledigen,
• Leistungsansprüche ernst zu nehmen und die Leistung im Rahmen meiner Möglichkeiten zu steigern,
• Kritik anzunehmen und selbst so zu äußern, dass andere nicht verletzt oder beleidigt werden,
• das Eigentum anderer, das Schuleigentum und meine Unterrichtsmaterialien gut zu behandeln,
• die Hausordnung einzuhalten,
• auf dem gesamten Schulgelände nicht zu rauchen.
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Als Eltern und Erziehungsbeauftragte verpflichten wir uns,
• unsere Verantwortung bei der Erziehung und Förderung der Kinder wahrzunehmen,
• den Schulalltag unseres Kindes interessiert zu begleiten,
• unserem Kind Hilfe und Verständnis auch bei schlechten Leistungen und Lernproblemen entgegenzubringen, darauf hinzuwirken,
• dass unser Kind die Regeln der Schule einhält,
• die Anfertigung der Hausaufgaben zu kontrollieren,
• für die Ausstattung unseres Kindes mit den nötigen Unterrichtsmaterialien und ein häusliches Frühstück zu sorgen,
• unsere Kinder zu unterstützen, nicht zu rauchen,
• Kritik zu akzeptieren und selbst so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt oder herabgewürdigt wird,
• an Gesprächen mit Lehrern, Elternabenden und Schulveranstaltungen aktiv teilzunehmen.
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Als Lehrerinnen und Lehrer verpflichten wir uns,
• entsprechend den vorgegebenen Lernzielen fachlich und pädagogisch kompetent den Unterricht zu erteilen, alle Schüler bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und beraten,
• gute Leistungen zu loben und bei Lernproblemen verständnisvoll und hilfsbereit zu reagieren,
• uns so zu verhalten, dass in einem positiven Lernklima in der Schule gelernt und gearbeitet werden kann,
• Kritik zu akzeptieren und selbst so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt oder herabgewürdigt wird,
• uns im Umgang mit Schülern gerecht und tolerant zu verhalten,
• den Kindern Zeit und Gelegenheit für Gespräche außerhalb des Unterrichts zu geben,
• auf dem gesamten Schulgelände nicht zu rauchen und die Kinder zu unterstützen, nicht zu rauchen.
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Hausordnung
Lernen
Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich, die anderen können nur unterstützen. Lehrkräfte geben Anregungen und Hilfestellungen, die die Selbstständigkeit der Schüler fördern.
Regeln für die Anwesenheit
• Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung des Lernerfolgs und deshalb Pflicht. Verspätungen und Fehlen stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller.
• Das Schulgebäude wird für die Schüler um 7.40 Uhr geöffnet. Die Mensa ist bei schlechtem Wetter ab 7.30 Uhr geöffnet.
• Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen und nur mit Genehmigung der Aufsicht führenden oder verantwortlichen Lehrkräfte verlassen.
• Die Schülerinnen oder Schüler verlassen nach Beendigung ihres Unterrichts in der Regel das Schulgelände.
• Alle sind verpflichtet, sich täglich im Aushangkasten über Vertretungsunterricht zu informieren. Grundsätzlich gilt nur der ausgehängte Plan oder eine Information durch die Schulleitung. Wer in Vertretungsstunden fehlt, muss mit Konsequenzen rechnen.
• Im Fall einer Erkrankung erfolgt die Abmeldung und ggf. die Abholung ausschließlich über das Sekretariat.
Verantwortung für Räume
• Der Klassenraum ist ein Arbeitsraum. Seine sinnvolle Ausgestaltung fördert das Lernen. Die Koordinierung der Ausgestaltung liegt beim Klassenteam. Die vorgegebene Sitzordnung ist verbindlich.
• Die Anordnung von Tischen und Stühlen ist wesentliche Voraussetzung für die Kommunikation innerhalb des Unterrichts. Deshalb ist es Sache der Lehrkräfte, die vorgegebene Sitzordnung dem Unterrichtsvorhaben anzupassen.
• Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe Verschmutzungen zu vermeiden und ggf. unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher ist. Steht der Verursacher fest, muss er die Verschmutzung beseitigen.
• Insbesondere im Toilettenbereich ist auf Sauberkeit zu achten.
• Damit in den Fachräumen keine unaufklärbaren Beschädigungen
oder Unfälle entstehen, dürfen die Fachräume nur in Anwesenheit der Lehrkräfte betreten werden.
• Nach jeder Stunde sollen die Tafel geputzt und der Raum sauber verlassen werden. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und der Klassenraum auszufegen.
Verhalten in Unterrichtsstunden
• Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, so dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lehrbemühungen beeinträchtigt wird.
• Die Unterrichtsstunde beginnt und endet pünktlich.
• Auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft verhalten sich die Lernenden ruhig im Unterrichtsraum. Falls der Klassen- oder Fachraum noch nicht geöffnet ist, warten sie ruhig und diszipliniert davor, ohne andere zu stören. Besondere Regelungen für Fachräume, insbesondere für Sporthallen, sind zu beachten.
• Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragt der Klassensprecher bzw. ein Kursmitglied im Sekretariat nach.
• Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Schulbücher, Schreibzeug, Hefte, Klassenarbeitshefte, Sportzeug etc.) werden von allen mitgebracht und sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar.
• Bei Schulversäumnis tragen die Schülerinnen und Schüler die Verantwortung dafür, dass sie die verwendeten Arbeitstexte erhalten und sobald wie möglich, spätestens innerhalb einer Woche, die Hausaufgaben anfertigen und den versäumten Stoff nacharbeiten.
• Im Klassenraum werden keine Mützen und Kappen getragen. Provozierende Kleidung gehört nicht in die Schule.
• Wertsachen wie Geldbörsen, Schlüssel, Smartphones usw. werden stets mitgenommen und bleiben nie unbeaufsichtigt im Raum zurück.
• Wertgegenstände werden auf eigene Gefahr mit in die Schule gebracht. Weder Schule noch Schulträger sind bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung schadensersatzpflichtig.
Elektronische Geräte
• Die Benutzung von Handys ist auf dem Schulgelände während der Schulzeit nicht gestattet. Die Geräte müssen ausgeschaltet sein.
• Smartphones und ähnliche Geräte dürfen im Schulgebäude (Ausnahme Oberstufe in Freistunden) nicht verwendet werden. Sie dürfen nur nicht sichtbar transportiert werden.
• Wenn jemand dagegen verstößt, ist die Lehrkraft berechtigt, das Gerät einzuziehen.
• Es kann nur nach Rücksprache mit den Eltern abgeholt werden.
Gestaltung der Pausen
• Pausen dienen der Erholung.
• Zwischen der 2. und 3. sowie der 4. und 5. Stunde liegen die großen Pausen. In diesen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsende auf die Pausenhöfe.
• Zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6 Stunde müssen manchmal die Klassenräume gewechselt werden. Bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen, bereiten sie sich auf den nächsten Unterricht vor. Nur in Ausnahmefällen und mit Erlaubnis einer Lehrkraft dürfen sie in dieser Zeit zur Toilette gehen.
• Bei Regen dürfen die Schülerinnen und Schüler unter der Obhut der Aufsicht führenden Lehrkräfte in den Klassen verbleiben. Eine Lautsprecherdurchsage kündigt die Regenpause an. Nach Absprache übernimmt mindestens eine Lehrperson, die in der vergangenen Stunde Unterricht hatte, die Aufsicht in jeweils einem Gang.
• Zwischen 12:30 und 13:30 Uhr oder 13:15 und 14:15 Uhr findet die Mittagspause statt. Besondere Rücksichtnahme ist beim Mittagessen in der Mensa erforderlich. 15 Minuten nach Beginn der jeweiligen Mittagspause beginnen die Offenen Angebote.
• Das Verlassen des Schulgeländes ist in Einzelfällen zum Einnehmen des Mittagessens zu Hause gestattet, wenn eine schriftliche Genehmigung vorliegt.
Aufsuchen des Lehrerzimmers
Lehrkräfte haben ein Anrecht auf Pausen und Ruhe zum ungestörten Arbeiten. Das Lehrerzimmer der Schule ist daher in der Regel nicht für Schülerinnen und Schüler zugänglich, außer in dringenden Fällen, die sofort geklärt werden müssen. Es gelten folgende Regeln:
• Wer ein wichtiges Anliegen hat, kommt allein.
• Der Postverkehr erfolgt über das Sekretariat.
Sauberkeit auf dem Schulhof und im Gebäude
• Alle achten darauf, dass der Schulhof und das Gebäude sauber bleiben. Die festgelegten Bezirke des Schulgeländes werden regelmäßig von den Klassen 5-Q2 gesäubert.
• Das Spucken auf dem Schulhof und im Schulgebäude ist eklig und deshalb zu unterlassen.
• Die Wände der Schule sind keine Malflächen. Die Beseitigung von Graffiti ist mühsam und kann für den Verursacher sehr teuer werden.
• Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sind so zu verlassen, wie man sie gerne vorfindet.
Rauchen
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist per Gesetz wegen der damit verbundenen allgemeinen gesundheitlichen Gefährdung generell für alle untersagt.
Schulversäumnisse und Beurlaubungen
• Alle Fehlzeiten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Eltern grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden.
• Dabei sind die entsprechenden Formulare im Timer zu verwenden.
• Die Entschuldigungen sind zuerst der Klassenleitung vorzulegen. Sie wird mit Datumsangabe unterschrieben und im Klassenbuch vermerkt.
• Dann ist die von der Klassenleitung unterschriebene Entschuldigung innerhalb einer Woche den Fachlehrkräften, die nicht ins Klassenbuch eintragen, auf Wunsch vorzulegen. Die Kenntnisnahme wird durch Kürzel auf der Entschuldigung bestätigt und in der Kursliste vermerkt.
• Wenn Schülerinnen und Schülern keine Entschuldigungen vorlegen, werden die nach dem Schulgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen eingeleitet.
• Die Eltern informieren bei einer Erkrankung bis 8 Uhr das Sekretariat der Schule. Im Schulgesetz sieht der Gesetzgeber vor, dass die Krankmeldung unverzüglich, also noch am gleichen Tag, erfolgen soll.
• Am Tag der Rückkehr muss schriftlich der Grund für das Versäumnis angegeben werden. Mit großer Verspätung (mehr als 2 Wochen) eingehende Entschuldigungen werden nicht akzeptiert. Sammelentschuldigungen für einen größeren Zeitraum („Ich entschuldige hiermit alle Fehlzeiten von Peter in den letzten drei Monaten“) können nicht akzeptiert werden. Ist ein Schulversäumnis absehbar (Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch, Berufsberatung, planbare Arzttermine etc.), muss rechtzeitig 3 Tage vorher schriftlich bei der Klassenleitung oder Beratungslehrerteam eine Beurlaubung beantragt werden.
• Eine Freistellung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in der Regel nicht möglich.
Sicherheit
• Zur Sicherheit aller ist es den Schülern untersagt, z.B. die nachfolgenden Gegenstände in die Schule mitzubringen:
◦ Waffen
◦ Feuerzeuge
◦ Laserpointer
◦ Feuerwerkskörper
◦ Alkohol
◦ Drogen
◦ Permanent-Filzstifte („Edding“)
◦ Sprühdosen (Farbe etc.)
• Wird ein solcher oder ähnlicher Gegenstand bei einer Schülerin oder einem Schüler gefunden, so ist jede Lehrkraft berechtigt, ihn einzuziehen. Er wird nur den Eltern auf Wunsch zurückgegeben.
• Im Winter darf nicht mit Schneebällen geworfen werden.
• Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung!
Maßnahmen zur Durchsetzung
Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle am Schulleben Beteiligten die Verantwortung. Deshalb sollten auch Schüler einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken.
Schülerinnen und Schüler, die sich an diese Regeln nicht halten, müssen – je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes – mit folgenden Sanktionen rechnen:
• Ermahnung,
• Ermahnung mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Schülerakte),
• vorübergehende Aufbewahrung eingezogener Gegenstände,
• zusätzliche Aufgaben, die zum Nachholen des ggf. versäumten Unterrichtsstoffs oder zum Nachdenken über den Regelverstoß dienen,
• Nachholen der versäumten Unterrichtszeit am Nachmittag,
• Maßnahmen zur Wiedergutmachung, z.B. Reinigungsarbeiten bei Verschmutzung oder Bezahlung für den eingetretenen Schaden, schriftliche Entschuldigung,
• Ausschluss von Sonderveranstaltungen (Kinobesuch, Eislaufen, Klassenfahrt etc.),
• Ausschluss vom Unterricht für einen Teil der Unterrichtsstunde mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Eintrag in Schülerakte),
• Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Eintrag in Schülerakte),
• Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage durch den Schulleiter,
• weitere Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Verweis von der Schule.
Bei massiven Störungen des Schullebens wie Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Konsum oder Mitbringen von Drogen etc. wird die Polizei eingeschaltet.
Die Tatsache, dass andere einer Strafe eventuell entgehen, begründet keinen Anspruch auf Aussetzen von Maßnahmen, und dass andere sich nicht „richtig“ verhalten, begründet keinen Anspruch auf Nachsicht bei eigenem Fehlverhalten. Strafen beziehen sich immer auf individuelles Fehlverhalten.