Schulordnung
Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders
in der Schule als Lern- und Lebensort
Diese Vereinbarung besteht aus folgenden grundlegenden Verpflichtungen und der Hausordnung.
Als Schüler verpflichte ich mich,
- allen Mitgliedern der Schulgemeinde mit Respekt und Toleranz zu begegnen,
- mich so zu verhalten, dass alle ohne Angst in der Schule lernen und arbeiten können,
- regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen,
- im Rahmen meiner Möglichkeiten aktiv den Unterricht mitzugestalten,
- meine Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig zu erledigen,
- Leistungsansprüche ernst zu nehmen und die Leistung im Rahmen meiner Möglichkeiten zu steigern,
- Auseinandersetzungen und Konflikte ohne körperliche oder verbale Gewalt zu lösen und niemanden zu mobben,
- Kritik anzunehmen und selbst so zu äußern, dass andere nicht verletzt oder beleidigt werden,
- das Eigentum anderer, das Schuleigentum und meine Unterrichtsmaterialien gut zu behandeln,
- die Hausordnung einzuhalten,
- auf dem gesamten Schulgelände nicht zu rauchen.
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Als Eltern und Erziehungsbeauftragte verpflichten wir uns,
- unsere Verantwortung bei der Erziehung und Förderung der Kinder wahrzunehmen,
- den Schulalltag unseres Kindes interessiert zu begleiten,
- unser Kind zu unterstützen, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen,
- unserem Kind Hilfe und Verständnis auch bei schlechten Leistungen und Lernproblemen entgegenzubringen,
- darauf hinzuwirken, dass unser Kind die Regeln der Schule einhält,
- die Anfertigung der Hausaufgaben zu kontrollieren,
- für die Ausstattung unseres Kindes mit den nötigen Unterrichtsmaterialien und ein häusliches Frühstück zu sorgen,
- unsere Kinder zu unterstützen, nicht zu rauchen,
- Kritik zu akzeptieren und selbst so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt oder herabgewürdigt wird,
- an Gesprächen mit Lehrern, Elternabenden und Schulveranstaltungen aktiv teilzunehmen.
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Als Lehrerinnen und Lehrer verpflichten wir uns,
- entsprechend den vorgegebenen Lernzielen fachlich und pädagogisch kompetent den Unterricht zu erteilen, alle Schüler bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und beraten,
- gute Leistungen zu loben und bei Lernproblemen verständnisvoll und hilfsbereit zu reagieren,
- die Schüler*innen zu unterstützen, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen,
- uns so zu verhalten, dass in einem positiven Lernklima in der Schule gelernt und gearbeitet werden kann,
- Kritik zu akzeptieren und selbst so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt oder herabgewürdigt wird,
- uns im Umgang mit Schülern gerecht und tolerant zu verhalten,
- den Schüler*innen Zeit und Gelegenheit für Gespräche außerhalb des Unterrichts zu geben,
- auf dem gesamten Schulgelände nicht zu rauchen und die Kinder zu unterstützen, nicht zu rauchen.
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Hausordnung
Lernen
Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich, die anderen können nur unterstützen. Lehrkräfte geben Anregungen und Hilfestellungen, die die Selbstständigkeit der Schüler*innen fördern.
Regeln für die Anwesenheit
- Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung des Lernerfolgs und deshalb Pflicht. Verspätungen und Fehlen stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller.
- Das Schulgebäude wird für die Schüler um 7.45 Uhr geöffnet.
- Schüler*innen der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten verlassen. (Pausen vgl. Pausenregelung)
- Die Schüler*innen verlassen nach Beendigung ihres Unterrichts in der Regel das Schulgelände.
- Alle sind verpflichtet, sich täglich über Vertretungsunterricht zu informieren. Grundsätzlich gilt die Anzeige bei WebUntis. Wer in Vertretungsstunden fehlt, muss mit Konsequenzen rechnen.
- Im Fall einer Erkrankung erfolgt die Abmeldung über den Schulmanager, die Abholung von der Schule ausschließlich über das Sekretariat.
Verantwortung für Räume
- Der Klassenraum ist ein Arbeitsraum. Seine sinnvolle Ausgestaltung fördert das Lernen. Die Koordinierung der Ausgestaltung liegt beim Klassenteam. Die vorgegebene Sitzordnung ist verbindlich.
- Die Anordnung von Tischen und Stühlen ist wesentliche Voraussetzung für die Kommunikation innerhalb des Unterrichts. Deshalb ist es Sache der Lehrkräfte, die vorgegebene Sitzordnung dem Unterrichtsvorhaben anzupassen.
- Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe Verschmutzungen zu vermeiden und ggf. unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer Verursacher*in ist. Die verursachende Person muss er die Verschmutzung beseitigen.
- Insbesondere im Toilettenbereich ist auf Sauberkeit zu achten.
- Damit in den Fachräumen keine unaufklärbaren Beschädigungen
oder Unfälle entstehen, dürfen die Fachräume nur in Anwesenheit der Lehrkräfte betreten werden. - Nach jeder Stunde sollen die Whiteboards geputzt und der Raum sauber verlassen werden. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und der Klassenraum auszufegen.
Verhalten in Unterrichtsstunden
- Die Schüler*innen beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, so dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lehrbemühungen beeinträchtigt wird.
- Die Unterrichtsstunde beginnt und endet pünktlich.
- Der Verzehr von Nahrungsmitteln ist in den Pausen vorzunehmen, da es den Unterrichtsverlauf ansonsten stört. Ausnahmefälle sind in Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft zu klären.
- Der Verzehr von Kaugummi während des Unterrichts ist in der Regel nicht erlaubt, da es den Unterrichtsverlauf stört.
- Trinken ist im Unterricht erlaubt, solange es den Unterricht nicht stört.
- In den Fachräumen gelten gesonderte Regeln, die zu Beginn eines jeden Schuljahres von den jeweiligen Fachlehrkräften thematisiert werden.
- Auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft verhalten sich die Lernenden ruhig im Unterrichtsraum. Falls der Klassen- oder Fachraum noch nicht geöffnet ist, warten sie ruhig und diszipliniert davor, ohne andere zu stören.
- Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin bzw. ein Kursmitglied im Sekretariat nach.
- Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Schulbücher, Schreibzeug, Hefte, Klassenarbeitshefte, IPad, Sportzeug etc.) werden von allen mitgebracht und sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar.
- Bei Schulversäumnis tragen die Schüler*innen die Verantwortung dafür, dass sie die verwendeten Arbeitstexte erhalten und sobald wie möglich, spätestens innerhalb einer Woche, die Lernzeitaufgaben anfertigen und den versäumten Stoff nacharbeiten.
- Im Klassenraum werden keine Mützen und Kappen getragen. Provozierende Kleidung gehört nicht in die Schule.
- Wertsachen wie Geldbörsen, Schlüssel, Smartphones usw. werden stets mitgenommen und bleiben nie unbeaufsichtigt im Raum zurück.
- Wertgegenstände werden auf eigene Gefahr mit in die Schule gebracht. Weder Schule noch Schulträger sind bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung schadensersatzpflichtig.
IPad
- Das iPad wird nur in Unterrichtssituationen und auf Anweisung der Lehrkraft verwendet und liegt sonst zugeklappt auf dem Tisch.
- Das iPad, die Tastatur und der Stift müssen vollständig aufgeladen mit zur Schule gebracht werden. Das Aufladen des iPads in der Schule soll die Ausnahme bleiben (z.B. mit Powerbank).
- Das Mitbringen von Stift und Papier wird vorausgesetzt.
- Die missbräuchliche Nutzung des iPads (Social Media, Gaming, das Anfertigen von Ton und Bildaufnahmen und deren Verbreitung, AirDrop, etc) ist verboten. Ausnahmen im Rahmen unterrichtlicher Zwecke genehmigt die Lehrkraft.
- Das iPad wird in der Schule nur über das WLAN der Schule der Schule genutzt.
- Zu schulischen Zwecken darf das IPad von Schüler*innen der SEK II in den Freistunden jederzeit verwendet werden.
Elektronische Geräte
- Die Nutzung von Handys und Kopfhörern ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Sie sind in ausgeschalteten Zustand nicht sichtbar zu transportieren.
- Gehen die Schüler*innen im Unterricht oder in den Wechselpausen auf die Toilette, müssen sie ihr Handy auf Verlangen im Unterrichtsraum lassen.
- Schüler*innen der SEK II dürfen ihr Handy in Freistunden auf dem Oberstufenflur benutzen.
- Wenn jemand dagegen verstößt, ist die Lehrkraft berechtigt, das Gerät einzuziehen.
Gestaltung der Pausen
- Pausen dienen der Erholung.
- Zwischen der 2. und 3. sowie der 4. und 5. Stunde liegen die großen Pausen. In diesen Pausen gehen die Schüler*innen nach Unterrichtsende auf die Pausenhöfe.
- Zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6 Stunde müssen manchmal die Klassenräume gewechselt werden. Bleiben die Schüler*innen in den Klassenräumen, bereiten sie sich auf den nächsten Unterricht vor. Das Aufsuchen des Kiosk oder der Mensa ist in dieser Zeit nicht vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen und mit Erlaubnis einer Lehrkraft dürfen Schüler*innen in dieser Zeit zur Toilette gehen.
- Bei Regen dürfen die Schüler*innen unter der Obhut der Aufsicht führenden Lehrkräfte in den Klassen verbleiben. Eine Lautsprecherdurchsage kündigt die Regenpause an. Nach Absprache übernimmt mindestens eine Lehrperson, die in der vergangenen Stunde Unterricht hatte, die Aufsicht in jeweils einem Gang.
- Zwischen 12:30 und 13:30 Uhr oder 13:15 und 14:15 Uhr findet die Mittagspause statt. Besondere Rücksichtnahme ist beim Mittagessen in der Mensa erforderlich. 15 Minuten nach Beginn der jeweiligen Mittagspause beginnen die Offenen Angebote.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist in Einzelfällen zum Einnehmen des Mittagessens zu Hause gestattet, wenn eine schriftliche Genehmigung vorliegt (Haussymbol auf dem Schülerausweis).
Aufsuchen des Lehrerzimmers
Lehrkräfte haben ein Anrecht auf Pausen und Ruhe zum ungestörten Arbeiten. Das Lehrerzimmer der Schule ist daher in der Regel nicht für Schüler*innen zugänglich, außer in dringenden Fällen, die sofort geklärt werden müssen. Es gelten folgende Regeln:
- Wer ein wichtiges Anliegen hat, kommt allein.
- Der Postverkehr erfolgt über das Sekretariat.
Sauberkeit auf dem Schulhof und im Gebäude
- Alle achten darauf, dass der Schulhof und das Gebäude sauber bleiben. Die festgelegten Bezirke des Schulgeländes werden regelmäßig von den Klassen 5-Q2 gesäubert.
- Das Spucken auf dem Schulhof und im Schulgebäude ist eklig und deshalb zu unterlassen.
- Die Wände der Schule sind keine Malflächen. Die Beseitigung von Graffiti ist mühsam und kann für den Verursacher sehr teuer werden.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sind so zu verlassen, wie man sie gerne vorfindet.
Rauchen
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist per Gesetz wegen der damit verbundenen allgemeinen gesundheitlichen Gefährdung generell für alle untersagt.
Schulversäumnisse und Beurlaubungen
- Alle Fehlzeiten müssen bei minderjährigen Schüler*innen durch die Eltern grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden.
- Dabei sind die entsprechenden Formulare im Timer zu verwenden.
- Die Entschuldigungen sind zuerst der Klassenleitung vorzulegen. Sie wird mit Datumsangabe unterschrieben und im Klassenbuch vermerkt.
- Wenn keine Entschuldigungen vorlegen, werden die nach dem Schulgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen eingeleitet.
- Die Eltern informieren bei einer Erkrankung bis 8 Uhr das Sekretariat der Schule über den Schulmanager. Im Schulgesetz sieht der Gesetzgeber vor, dass die Krankmeldung unverzüglich, also noch am gleichen Tag, erfolgen soll.
- Am Tag der Rückkehr muss schriftlich der Grund für das Versäumnis angegeben werden. Mit großer Verspätung (mehr als 2 Wochen) eingehende Entschuldigungen werden nicht akzeptiert. Sammelentschuldigungen für einen größeren Zeitraum („Ich entschuldige hiermit alle Fehlzeiten von Peter in den letzten drei Monaten“) können nicht akzeptiert werden. Ist ein Schulversäumnis absehbar (Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch, Berufsberatung, planbare Arzttermine etc.), muss rechtzeitig ( min. 3 Tage, bei langfristig vorhersehbaren Terminen i.d.R. 14 Tage vorher) schriftlich bei der Klassenleitung oder dem Jahrgangsstufenleitungsteam eine Beurlaubung beantragt werden.
- Eine Freistellung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in der Regel nicht möglich.
Sicherheit
- Zur Sicherheit aller ist es den Schüler*innen untersagt, z.B. die nachfolgenden Gegenstände in die Schule mitzubringen:
- Waffen
- Feuerzeuge
- Laserpointer
- Feuerwerkskörper
- Alkohol
- Drogen
- Permanent-Filzstifte („Edding“)
- Sprühdosen (Farbe etc.)
- Wird ein solcher oder ähnlicher Gegenstand mitgeführt, so ist jede Lehrkraft berechtigt, ihn einzuziehen. Er wird nur den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf Wunsch zurückgegeben.
- Im Winter darf nicht mit Schneebällen geworfen werden.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung!
Maßnahmen zur Durchsetzung
Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle am Schulleben Beteiligten die Verantwortung. Deshalb sollten auch Schüler*innen einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken.
Schüler*innen, die sich an diese Regeln nicht halten, müssen – je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes – mit folgenden Sanktionen rechnen:
- Ermahnung,
- Ermahnung mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Schülerakte),
- vorübergehende Aufbewahrung eingezogener Gegenstände,
- zusätzliche Aufgaben, die zum Nachholen des ggf. versäumten Unterrichtsstoffs oder zum Nachdenken über den Regelverstoß dienen,
- Nachholen der versäumten Unterrichtszeit am Nachmittag,
- Maßnahmen zur Wiedergutmachung, z.B. Reinigungsarbeiten bei Verschmutzung oder Bezahlung für den eingetretenen Schaden, schriftliche Entschuldigung,
- Ausschluss von Sonderveranstaltungen (Kinobesuch, Eislaufen, Klassenfahrt etc.),
- Ausschluss vom Unterricht für einen Teil der Unterrichtsstunde mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Eintrag in Schülerakte),
- Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Eintrag in Schülerakte),
- Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage durch den Schulleiter,
- weitere Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Verweis von der Schule.
Bei massiven Störungen des Schullebens wie Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Konsum oder Mitbringen von Drogen etc. wird die Polizei eingeschaltet.
Die Tatsache, dass andere einer Maßnahme eventuell entgehen, begründet keinen Anspruch auf Aussetzen von Maßnahmen, und dass andere sich nicht „richtig“ verhalten, begründet keinen Anspruch auf Nachsicht bei eigenem Fehlverhalten. Maßnahmen beziehen sich immer auf individuelles Fehlverhalten.