Lernzeitaufgaben
Grundsätze
An Ganztagsschulen sind in der Sekundarstufe I laut Erlass die Lernzeiten in das Gesamtkonzept des Ganztages zu integrieren. An der Gesamtschule Schermbeck sind in der Regel zwei Lernzeiten pro Woche für jede Klasse in den Stundenplan integriert. Diese werden für das Bearbeiten von Aufgaben genutzt. Es wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen, an denen sie verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Aufgaben erledigen müssen. Dies bedeutet, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Aufgaben (auch kein Lernen von Vokabeln) für den nächsten Tag aufgegeben werden. Sollte nach der Unterrichtstunde, in der die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben aufbekommen haben, noch am selben Tag eine Lernzeit liegen, können Aufgaben, die im Rahmen der Lernzeit erledigt werden können, aufgegeben werden.
Erledigen Schülerinnen oder Schüler die Aufgaben in der Lernzeit nicht, sind die Aufgaben in der Regel selbstständig zu Hause zu erledigen.
Die individuelle, häusliche Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Klausuren und Lernzielüberprüfungen sollte die Arbeit in den Lernzeiten ergänzen.